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Kinderschutz

Thabiti Alliance verpflichtet sich, die Sicherheit, Würde, Rechte und Privatsphäre jedes Kindes, jeder Familie und jedes schutzbedürftigen Menschen zu schützen, der mit unserer Arbeit in Berührung kommt. Kinderschutz ist eine Voraussetzung dafür, wie wir arbeiten, keine optionale Programmaktivität.

Unsere Kernverpflichtungen

Diese Verpflichtungen stammen direkt aus unserer formellen Schutzrichtlinie und werden hier zur Klarheit zusammengefasst.

  • Kindeswohl. Jede Entscheidung, die ein Kind betrifft, gewichtet dessen Interessen als vorrangige Überlegung — nicht organisatorische Bequemlichkeit oder Geberpräferenzen.
  • Null Toleranz gegenüber Missbrauch, Ausbeutung und Vergeltung. Keine Ausnahmen für Seniorität, Betriebszugehörigkeit oder Gründungsstatus. Niemand, der in gutem Glauben ein Anliegen vorbringt, wird dafür bestraft, selbst wenn sich das Anliegen letztlich nicht bestätigen lässt.
  • Würdewahrende Fotografie und Erzählweise. Realität darf dokumentiert werden; die Würde einer Person wird dafür nicht geopfert. Keine Armutsbilder, keine erniedrigenden Vorher-Nachher-Erzählungen, keine unnötige Offenlegung privater Umstände.
  • Informierte, zweckgebundene Medieneinwilligung. Die Einwilligung wird getrennt für interne Dokumentation, Geberberichte und öffentliche Kommunikation eingeholt — die Einwilligung zu einem Zweck bedeutet nicht die Einwilligung zu einem anderen, und sie kann jederzeit widerrufen werden.
  • Kein Verlust von Unterstützung bei Ablehnung von Fotos oder Öffentlichkeitsarbeit. Ein Kind oder eine Familie, die es ablehnt, fotografiert, gefilmt, interviewt oder öffentlich vorgestellt zu werden, erhält genau dieselbe Unterstützung wie eine, die zustimmt.
  • Sichere Meldewege und unabhängige Eskalation. Für ein Anliegen zu einer ranghohen Person oder zur eigenen Schutzbeauftragten der Organisation gibt es einen Meldeweg, der nicht über die betroffene Person selbst führt.
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Informationen zu Begünstigten. Daten von Begünstigten werden nur zu einem konkreten, dokumentierten Zweck erhoben, nur mit denjenigen geteilt, die sie benötigen, und nie länger aufbewahrt, als dieser Zweck erfordert.
  • Schutzerwartungen an alle, die mit unserer Arbeit verbunden sind. Dieselben Standards gelten für Vorstandsmitglieder, Mitarbeitende, Freiwillige, Partner, Auftragnehmer, Geber und Besucher — Unterstützung berechtigt niemanden zu uneingeschränktem Zugang zu einem Kind.

Verantwortungsvolle Dokumentation

Fotografie und Video sind ein legitimer Teil der Art und Weise, wie Thabiti Alliance ihre Arbeit dokumentiert — für Programmüberwachung, Verifizierung, Rechenschaftspflicht gegenüber Gebern, Jahres- und Förderberichte sowie öffentliche Kommunikation. Wir verbieten diese Art der Dokumentation nicht. Maßgeblich sind Einwilligung und Kinderschutz, nicht Vermeidung: Jede Nutzung ist an einen bestimmten Zweck, ein bestimmtes Einwilligungsniveau und den oben genannten Würdestandard gebunden, damit Belege realer Bedingungen ehrlich geteilt werden können, ohne ein Kind oder eine Familie zu gefährden.

Ein Anliegen melden

Organisatorischer Meldeweg noch ausstehend

Der eigens für den Kinderschutz vorgesehene Meldekontakt von Thabiti Alliance wurde noch nicht bestätigt und veröffentlicht. In der Zwischenzeit wird hier kein Name, keine E-Mail-Adresse und keine Telefonnummer angezeigt — eine ehrliche Lücke ist besser als eine erfundene.

Befindet sich ein Kind in unmittelbarer Gefahr, kontaktieren Sie Kenias nationale Kinder-Helpline: 116 (gebührenfrei, 24 Stunden täglich).

Vollständige Richtlinie

Unterzeichnetes Richtlinien-PDF steht noch aus

Die formell verabschiedete Kinderschutzrichtlinie wurde auf dieser Website noch nicht als herunterladbares Dokument veröffentlicht. Diese Seite verlinkt auf das unterzeichnete, genehmigte PDF, sobald es vorliegt — in der Zwischenzeit wird hier kein Entwurf oder unsigniertes Exemplar veröffentlicht.

Version
2.0
Genehmigt
27 August 2026
Wirksam ab
27 August 2026
Nächste formelle Überprüfung
27 August 2028

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